
Wiesbaden/Frankfurt am Main, 05. September 2018 - Anlässlich heutigen Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden über Diesel-Fahrverbote in Frankfurt und die Anpassung des Luftreinhalteplans** erklärte der Vorsitzende der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Michael Boddenberg:
„Die Luftschadstoffgrenzwerte in den Städten müssen selbstverständlich eingehalten werden. Wir gehen weiterhin davon aus, dass das auch ohne Dieselfahrverbote möglich ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden werden wir uns genau ansehen.
Die Berechnungen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie HLNUG belegen, dass eine Grenzwerteinhaltung auch ohne Fahrverbote durch konsequente Nachrüstung der Hardware der älteren Diesel-PKW und andere Maßnahmen zu erreichen ist. Die Automobilindustrie muss die Hardware-Nachrüstungen angehen und dafür auch die Kosten übernehmen. Den Diesel-Fahrern darf kein Schaden entstehen. Das kann und muss man von einer Industrie verlangen, die in der Vergangenheit selbst immer wieder betont hat, dass sie Vertrauen zurück gewinnen wolle.