
Wiesbaden/Frankfurt am Main, 11. Februar 2016 - „Eine qualitativ hochwertige, den Bedürfnissen der Familien entsprechende und fair finanzierte Kinderbetreuung hat für uns höchste Bedeutung.
Mit dem Kinderförderungsgesetz haben wir entsprechend dieser Zielsetzung mehr Geld, mehr Qualität und mehr Gerechtigkeit in die Betreuung unserer Kinder gebracht. Wir haben die Mittel für die Kinderbetreuung in unserer Regierungsverantwortung von 78 Millionen Euro (1999) auf über 460 Millionen Euro (2016) angehoben. Mit Hilfe der Landesmittel wird hessenweit der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erfüllt, und es gelten überall vernünftige Mindeststandards bei der Personalausstattung und den Gruppengrößen. Dies zeigt: Schäfer-Gümbels Behauptung, in Hessen seien die Landeshilfen für die Kitas völlig unzureichend, entbehrt jeder Grundlage", stellte die Sprecherin der CDU-Fraktion für Familienpolitik und frühkindliche Bildung, Bettina M. Wiesmann, fest.
"Die Zuständigkeit für ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot entsprechend der qualitativen Vorgaben des Landes liegt bei den hessischen Kommunen, ebenso wie die Zuständigkeit für die kommunale Finanzierung dieses Angebots. Dies gelingt, wie aktuelle Zahlen zeigen, ganz hervorragend: Hessen lag mit einer Betreuungsquote von 29,7 Prozent der Unter-Drei-Jährigen bereits am Stichtag 1. März 2015 deutlich über dem Schnitt der westdeutschen Länder von 28,2 Prozent und damit an dritter Stelle der westdeutschen Flächenländer", so Wiesmann weiter. "Die Elternbeiträge sind in der Regel maßvoll und nach dem Einkommen gestaffelt; sozial schwache Familien sind per Gesetz von den Gebühren befreit. Zudem ist das dritte Kindergartenjahr generell beitragsfrei. Die SPD will mit viel Wahlkampfgetöse ein Problem lösen, das es gar nicht gibt."